Das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr ist ein 1968 erarbeiteter völkerrechtlicher Vertrag, der unter dem Dach der Vereinten Nationen bislang von 72 Staaten ratifiziert worden ist und die gemeinsame Grundlage für die nationalen Straßenverkehrsordnungen bildet.
Regelungen müssen in nationales Recht überführt werden. Danach muss ein Fahrer sein Fahrzeug während des Fahrens jederzeit beherrschen.
Am 23. März 2016 ist die jüngste Änderung in Kraft getreten, wonach Systeme als kontrollierbar gelten, wenn sie vom Fahrer deaktivierbar oder übersteuerbar sind (vgl.
Straßenverkehrsgesetz - StVG ).