Die Norm SAE J3016 beschreibt die Klassifizierung und Definition von Begriffen für straßengebundene Kraftfahrzeuge mit Systemen zum autonomen Fahren. Sie wurde von der SAE International (früher: Society of Automotive Engineers) herausgegeben. Die Klassifizierung kennt sechs Stufen und beschreibt deren Mindestanforderungen:
•
Stufe/Level 0 - keine Automatisierung:Der menschliche Fahrer führt dauerhaft
Längs- und
Querführung aus und kontrolliert die Umgebung, auch wenn unterstützende Systeme (z. B. ABS oder ESP) vorhanden sein können (Antiblockiersystem, Totwinkelüberwachung, Spurverlassenswarner etc.).
•
Stufe/Level 1 - Fahr-Assistenzsysteme:Der menschliche Fahrer führt dauerhaft
Längs- und
Querführung aus und kontrolliert die Umgebung, das Fahrsystem assistiert z.B. mit Spurhalte- oder Parklenkassistenz, Abstandsregeltempomat.
•
Stufe/Level 2 - Teilautomatisiert:Der Fahrer muss die Umgebung kontrollieren und das System dauerhaft überwachen sowie bereit sein einzugreifen. Das Fahrsystem übernimmt die Fahraufgaben
Längs- und gleichzeitige
Querführung) für einen gewissen Zeitraum oder in spezifischen Situationen durch ein oder mehrere Fahrerassistenzsysteme unter Verwendung von Informationen über die Fahrumgebung, z.B. Stauassistent, Parkmanöverassistent.
•
Stufe/Level 3 - bedingt automatisiert:Das Fahrsystem übernimmt zum größten Teil alle Fahraufgaben und die Kontrolle der Umgebung, z.B. Fahren auf der Autobahn. Es erkennt Systemgrenzen und fordert den Fahrer zur Übernahme mit ausreichender Zeitreserve auf. Der Fahrer muss das System nicht mehr überwachen, er kann aber vom System zum Eingreifen aufgefordert werden.
•
Stufe/Level 4 - hochautomatisiert:Im spezifischen Anwendungsfall (Straßentyp, Geschwindigkeitsbereich, Umfeldbedingungen) ist kein Fahrer erforderlich, z.B. Fahrerloses Parken, Fahren in der Stadt. Das Fahrsystem kontrolliert die Umgebung und kann im spezifischen Anwendungsfall alle Situationen automatisch bewältigen, selbst wenn der menschliche Fahrer auf Anfrage des Systems nicht angemessen reagiert.
•
Stufe/Level 5 - vollautomatisiert, fahrerlos (umgangssprachlich autonom)Das Fahrsystem übernimmt die Fahraufgabe vollumfänglich bei allen Straßentypen, Geschwindigkeitsbereichen und Umfeldbedingungen. Von Start bis Ziel ist kein menschlicher Fahrer erforderlich.
Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat eine abweichende Einteilung in fünf Stufen vorgenommen, dabei ist der aufgeführte Level 5 (fahrerloses Fahren) nicht enthalten.